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Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine durch den Arbeitgeber organisierte und meist auch finanzierte Form der Krankenversicherung, von der Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren. Seit 2020 würdigt der Gesetzgeber diese ergänzende Vorsorge durch steuerfreie Beiträge.

Mehr als eine Million Beschäftigte haben eine bKV
Ende 2021 haben rund 17.500 Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine betriebli-che Krankenversicherung (bKV) angeboten. Damit hat sich die Zahl der Betriebe seit 2015 mehr als vervierfacht. Gezählt werden übrigens nur die Arbeitgeber, die die Beiträge für ihre Mitarbeitenden vollständig tragen. Mit der Zahl der Unternehmen steigt auch die Zahl der Beschäftigten, die von ei-ner solchen Absicherung profitieren, kontinuierlich. Ende 2021 hatten 1,59 Millionen Personen eine betriebliche Krankenversicherung.

bKV bindet Fachkräfte an das Unternehmen
Die Unternehmen zählen das Angebot einer zusätzlichen Gesundheitsvorsorge zu den wichtigsten Zusatzleistungen für ihre Angestellten. Und auch den Arbeitnehmern ist diese Form der Absicherung gegen Krankheitsrisiken oft wichtiger als andere Vergünstigungen des Arbeitgebers. Schon bei früheren Umfragen hatten sie der bKV den Vorzug vor Firmen-Extras wie etwa Tickets für den Personennahverkehr oder Mobiltelefonen gegeben. Mittlerweile wäre jedem vierten Arbeitnehmer eine vom Chef bezahlte private Krankenzusatzversicherung sogar wichtiger als eine Gehaltserhöhung.
Damit wird die betriebliche Krankenversicherung ein zunehmend wichtigeres Instrument gegen den Fachkräftemangel. Knapp 60 Prozent der deutschen Unternehmen bezeichnen den Fachkräftemangel als größtes Geschäftsrisiko (DIHK-Konjunkturumfrage Herbst 2019). Und die Situation wird sich durch die Alterung der Bevölkerung weiter verschärfen: Laut Vorausberechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bereits in den kommenden zehn Jahren um 3,9 Millionen sinken. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, qualifizierte Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen zu binden.
Das Wachstum bei der betrieblichen Krankenzusatzversicherung zeigt die Bereitschaft der Arbeitgeber, sich für die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu engagieren. Es ist aber auch Ausdruck für den immer stärker werdenden Wettbewerb um Fachkräfte.
Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) , Handelsblatt vom 9. Januar 2020
Stimmen aus der Praxis
Denn vor diesem gesamtwirtschaftlichen Hintergrund gewinnen neben der Bindung und Motivation der Mitarbeitenden die Gesunderhaltung und Genesung Erkrankter für Arbeitgeber zunehmend an Bedeutung, genau wie das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit
sollte die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ein Teil einer vorausschauenden, aktiven Personalpolitik sein.
Wie gut das in der Praxis funktionieren kann, und zwar in ganz unterschiedlichen Betrieben, zeigen die Gespräche mit den Beteiligten. Wir haben die verschiedenen „Profiteure” der bKV befragt wie Dachdeckermeister Michael Schneider.
Michael Schneider: Die Mitarbeiter wissen die Leistungen zu schätzen
Herr Schneider, wie lange gibt es Ihr Unternehmen und was sind Ihre Arbeitsschwerpunkte?
Unser Unternehmen wurde am 25. Mai 1925 gegründet. Wir nähern uns also dem 100-jährigen Be-stehen. Unsere Schwerpunkte sind Dachdeckerarbeiten speziell im Flachdachbereich und der Bau von vorgehängten und hinterlüfteten Fassaden. Derzeit sind wir 85 Mitarbeiter – allein in den letzten 10 Jahren sind wir um rund 30 Personen gewachsen. Es ist eine schöne, aber auch eine anstrengende und körperlich beanspruchende Arbeit.
Inwiefern?
Die Mitarbeiter müssen draußen arbeiten – bei Hitze im Sommer und Kälte im Winter – und letztlich ist man viel unterwegs. Die Baustellen sind ja nicht immer heimatnah. Und natürlich wird man bei der Arbeit auch schmutzig. Das ist was anderes, als ein Bankkaufmann erlebt. Damit sind wir als Arbeitgeber nicht per se super interessant und müssen uns auf andere Weise attraktiv machen, damit die Mitarbeiter gerne bei uns arbeiten und im Unternehmen bleiben.
Deswegen bieten Sie die betriebliche Krankenversicherung an?
Wir haben einen ganzen Strauß an Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung. Davon ist die betriebliche Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil. Sie bietet zum einen die Möglichkeit, im Krankenhaus ein Zweibettzimmer auf der Wahlleistungsstation in Anspruch nehmen zu können. Zum andern können über einen Dienstleister schnell Termine beim Facharzt organisiert werden.
Rechnet sich das für Sie als Unternehmer?
Auf jeden Fall. Erstens deswegen, weil das Angebot eben eine hohe Wertigkeit für die Mitarbeiter hat. Der zweite Grund sind kürzere Ausfallzeiten durch die schnellere Organisation von Facharztterminen. Das ist für mich sehr wichtig. Wer krank ist oder verletzt, der will ja, dass die Heilung beginnt.
Wie reagieren denn die Mitarbeiter auf dieses Angebot?
Sehr positiv, nachdem ihnen klar wurde, dass Sie dafür nichts zusätzlich bezahlen müssen. Vor allem bei den Mitarbeitern, die schon länger im Unternehmen sind, merke ich, dass sie die Leistungen zu schätzen wissen und gerne darauf zurückgreifen.

Weitere Interviews
• Für Maike Theine, Personalmanagerin beim Mittelständler GKN Powder Metallurgy, ist die betriebliche Krankenversicherung mittlerweile ein etabliertes System. Ihr Mitarbeiter Christoph Adler berichtet über die positiven Erfahrungen, die er bereits mit diesem Angebot gemacht hat. Zum Interview
• Warum eine betriebliche Krankenversicherung auch für kleinere Unternehmen funktioniert, erklärt Holger Eich, Geschäftsführer im PKV-Verband. Zum Interview
Übrigens: Häufig können sich auch die Angehörigen der Mitarbeitenden über die bKV versichern. Selbst wenn für einen Arbeitnehmer selbst also eine betriebliche Krankenversicherung nicht in Frage kommt, könnte sie für den Ehepartner und/oder die Kinder von Interesse sein.
Wie funktioniert die bKV?
Die bKV kann aus „Bausteinen“ entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammengesetzt werden. Sie versteht sich als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung und soll Gesundheitsleistungen abdecken, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur zum Teil bezahlen wie beispielsweise Zahnzusatzversicherungen, Wahlleistungen im Krankenhaus, aber auch Auslandsreisekranken-, Krankentagegeld– oder Pflegezusatzversicherungen. Sie hilft also, bei den gesetzlich Versicherten Lücken in der Versorgung zu schließen.
Das Angebot der bKV kann durchaus günstiger sein als bereits bestehender Versicherungsschutz. Entscheidend ist für Arbeitnehmer, ob und zu welchen Bedingungen die Leistungen der bKV weiterversichert werden können, wenn sie den Arbeitgeber wechseln, in Rente gehen oder der Arbeitgeber den Rahmenvertrag für die bKV kündigt. Der Neuabschluss eines vergleichbaren Tarifs ist schon wegen des höheren Eintrittsalters immer teurer als der frühere Tarif. Wichtig ist, dass Versicherte darauf achten, Versicherungen nicht „doppelt“ zu zahlen.
Warum die Krankenversicherungen im Rahmen der bKV auf Gesundheitsprüfungen verzichen können, erklärt Holger Eich, Geschäftsführer im PKV-Verband im Interview.
bKV-Beiträge sind wieder steuerfrei
Seit 2020 sind Zuwendungen von Arbeitgebern für eine betriebliche Krankenversicherung wieder steuer- und sozialabgabenfrei. Durch das Jahressteuergesetz 2019 wurde klargestellt, dass zweckge-bundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen darstellen. Im Übrigen bleibt es hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der bKV bei den Grundsätzen, die der Bundesfinanzhof in seinen Urteilen vom 7. Juni und 4. Juli 2018 (VI R 13/16 und VI R 16/17) zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug fortentwickelt hat.
Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren kann. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2022 von 44 auf 50 Euro angehoben. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt wird. Wenn das Unternehmen hingegen einen Geldzuschuss mit der Bedingung auszahlt, dass der Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag mit einem Unternehmen schließt, handelt es sich weiterhin um zu versteuernden Barlohn.
Quelle: www.pkv.de