Immobilienwirtschaft
Immobilienwirtschaft
Versicherungsschutz für die Immobilienwirtschaft ist weit mehr als das Versichern von Gebäuden
Egal ob sie eine Eigentümergemeinschaft, eine Wohnungsbaugesellschaft, eine Hausverwaltung,
ein Immobilienmakler oder Verwalter eigener Immobilien sind. Wir bieten ihnen ein individuelles
und komplettes Versicherungskonzept an und über nehmen auf Wunsch die gesamte Schadensabwicklung inklusive der Vermittlung von Handwerkern.
Der wichtigste Schutz für Sie und Ihre Kunden ist die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und
Grundbesitzer – Haftpflichtversicherung. Aber auch darüber hin aus gibt es Absicherungsbedarf, um Sie
und Ihre Kunden vor den finanziellen Folgen eines Schadens zu schützen. Zum Beispiel bei einem Gewässer- oder Vermögensschaden. Natürlich möchten Sie, dass die Immobilien Ihrer Kunden
im Schadensfall bestmöglich abgesichert sind. Damit Ihre Kunden im Fall der Fälle nicht mit den Kosten des Schadens allein sind, haben wir im Hausverwalterkonzept die wichtigsten
Absicherungsmöglichkeiten für Eigentümer zusammen gestellt. Mit vielen Vorteilen für Ihre Kunden und für Sie.
Wohngebäude- und Glasversicherung
Bei einem Haus sind es oft die Details, die es zu etwas ganz Besonderem machen. Beim Versicherungsschutz ist es genau so. Welche Hilfe wünschen Sie sich im Schadens fall?
Schließlich geht es dabei nicht um die Versicherung von irgend einem Objekt – sondern einer von Ihnen verwalteten Immobilie.
Mit der Wohngebäudeversicherung können Sie deshalb den passenden Schutz für die Ihnen anvertrauten Gebäude zusammenstellen.
Haus – und Grundbesitzer – Haftpflichtversicherung
Als Besitzer einer Immobilie unter liegen Sie der Gefährdungshaftung. Das bedeutet, der Besitzer haftet da für, dass er ein Haus oder Grundstück besitzt, von dem Gefahr für andere ausgehen kann.
Gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft sorgen Sie für die Sicherheit rund um das Gebäude. Passiert zum Beispiel Mietern, Besuchern oder Passanten den noch etwas auf dem Grund und Boden der
verwalteten Immobilie, müssen die Eigentümer da für grundsätzlich gerade stehen. Eine Haus- und
Grundbesitzer – Haftpflichtversicherung ist für Eigentümergemeinschaften daher unverzichtbar.
Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung
Bei einem Schaden um oder am Haus haften Hausverwalter in vielen Fällen mit ihrem eigenen Vermögen. Nur ein kleiner Tippfehler und schon hat sich ein Zahlendreher eingeschlichen.
Mit möglicherweise großen Auswirkungen. Bei Ihrer anspruchsvollen Tätig keit als Immobilienverwalter kann
auch bei aller Sorgfalt ein Fehler passieren. Ganz gleich, ob Sie Mietverträge vermitteln, Nebenkosten
abrechnen oder Wartungsaufträge für die Heizung vergeben. Für mögliche Folgen müssen Sie dann
gerade stehen.
Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter ab dem 1.3.2019
Seit dem 1.3.2019 ist für Verwalter von Wohnimmobilien (Eigentums – und Mietverwaltung) die Ver –
mögensschaden – Haftpflicht eine Pflichtversicherung. Die Mindestversicherungssumme für Vermögensschäden beträgt 500.000 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Versichert sollten u.a. folgende Haftpflichtansprüche sein:
Weitere Einschlussmöglichkeiten können in Abhängigkeit Ihrer Dienstleistungen notwendig und sinnvoll sein. Lassen Sie sich von uns beraten.
RECHTSSCHUTZ FÜR WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN
Für Ihr Unternehmen wollen Sie nur das Beste. Als Hausverwalter haben Sie jeden Tag mit den unterschiedlichsten Menschen zu tun: Dienstleistern, Mietern, Behörden oder Angestellten. Klar, dass es als Ansprechpartner für alle auch mal zu Auseinandersetzungen kommt:
Zu einem Rechtsstreit kommt es manchmal schneller, als man denkt.
Cyber-Versicherung
Als Unternehmer arbeiten Sie selbstverständlich mit aktuellen Betriebssystemen und einem guten Netzwerk. Aufträge, Kundendaten und sämtliche Informationen sind in Ihrem IT-System gespeichert und für Sie jederzeit abrufbar. Doch was, wenn plötzlich ein Virus Ihr IT-System lahmlegt? Oder Sie sind Opfer eines Phishing-Angriffs geworden: Und nun buchen Unbekannte unberechtigt Geld vom Firmenkonto ab. Was, wenn Sie plötzlich die Kontrolle über Ihr eigenes Unternehmen verlieren? Die Folgen sind oft schwerwiegend. Im schlimmsten Fall können sie die Existenz eines Unternehmens.
Der Cyber-Versicherungsschutz sollte umfassen:
Drittschäden:
Zum Beispiel Ansprüche Dritter nach einer Verletzung des Datenschutzes, der Datenvertraulichkeit oder der IT-Sicherheit. Dies gilt nicht nur für Vermögensschäden, sondern auch für Personen- und Sachschäden.
Eigenschäden:
Zum Beispiel Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, Vermögensschäden durch Computerbetrug oder Ertragsausfall durch Betriebsunterbrechung.
Serviceleistungen:
Ob IT-Dienstleistungen, anwaltliche telefonische Rechtsberatung, PR-Reputationsmaßnahmen oder Krisenmanagement
Wir stehen Ihnen nach einem Cyber-Angriff mit umfangreichen Serviceleistungen zur Seite, damit schnell wieder die Arbeit im Vordergrund steht.
SCHADENSBEISPIELE
Vermögensschaden
Rainer B. rechnet für das Haus in der Maximilianstraße die Nebenkosten ab. Er versäumt, die Rechnungen über fällige Nachzahlungen an die Mieter zu schicken. Erst als die Ansprüche der Nachzahlungen verjähren, fällt der Fehler auf. Dem Eigentümer entsteht ein finanzieller Verlust. Er verlangt Schadensersatz in Höhe von 13.865 Euro von seiner Immobilienverwaltung. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden in voller Höhe.
Gewerbe- Haftpflichtschaden
Auf dem Parkplatz der Immobilienverwaltung von Manfred S. fällt eines Abends unbemerkt die Beleuchtung aus. Der Mitarbeiter eines Dienstleisters verlässt erst spät das Büro und stolpert in der Dunkelheit. Er stürzt unglücklich auf den Asphalt und zieht sich einen komplizierten Bruch des Handgelenks zu. Da Manfred S. aufgrund der Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit auf seinem Unternehmensgrundstück verantwortlich ist, fordert der Dienstleister Schadensersatz. Die Gewerbe-Haftpflichtversicherung prüft die Ansprüche des Handwerkers. Und übernimmt die entstandenen Kosten vollständig.
Schäden durch Computerviren
Anna T. öffnet den Anhang einer E-Mail. Dadurch dringt ein Schadprogramm in die IT-Systeme ihres Hausverwaltungsunternehmens ein und löscht Dateien in der Buchhandlung. Das Schadprogramm muss identifiziert, die IT-Systeme bereinigt und die gelöschten Daten aufwendig wiederhergestellt werden. Zusätzlich müssen Mitarbeiter, die seit dem letzten Backup eingegebene Daten manuell nachpflegen. Die Cyber-Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten für die notwendigen Arbeiten des IT-Dienstleisters. Und auch die internen Kosten für den Mehraufwand der eigenen Mitarbeiter.
Kostenrisiko Rechtsfall Hausverwalter
Ein ehemaliger Mitarbeiter von Hausverwalterin Kathrin W. klagt, weil er seine Kündigung für ungerechtfertigt hält. Obwohl sie ihn zuvor mehrmals korrekt wegen beruflichen Fehlverhaltens abgemahnt hat. Mit dem Rechtschutz für Selbstständige braucht Kathrin W. sich keine Sorgen um die Kosten des Rechtsstreits in Höhe von 4.900 Euro zu machen. Der Leistungsservice hilft ihr weiter und empfiehlt einen geeigneten Anwalt. So kann sich Kathrin W. schnell wieder um ihre Kunden kümmern.
Angebotsanfrage
Kontakt
- Konrad-Adenauer-Allee 39 86150 Augsburg
- 0821/25 92 74 10
- info@specialis.de