Specialis Assekuranzmakler GmbHSpecialis Assekuranzmakler GmbHSpecialis Assekuranzmakler GmbH
0821/25 92 74 10
info@specialis.de
Kon­rad-Ade­nau­er-Al­lee 39 | 86150 Augs­burg

Immobilienwirtschaft

  • Home
  • Immobilienwirtschaft

Immobilienwirtschaft

Immobilienwirtschaft

Versicherungsschutz für die Immobilienwirtschaft ist weit mehr als das Versichern von Gebäuden

Egal ob sie eine Eigentümergemeinschaft, eine Wohnungsbaugesellschaft, eine Hausverwaltung,
ein Immobilienmakler oder Verwalter eigener Immobilien sind. Wir bieten ihnen ein individuelles
und komplettes Versicherungskonzept an und über nehmen auf Wunsch die gesamte Schadensabwicklung inklusive der Vermittlung von Handwerkern.

Der wichtigste Schutz für Sie und Ihre Kunden ist die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und
Grundbesitzer – Haftpflichtversicherung. Aber auch darüber hin aus gibt es Absicherungsbedarf, um Sie
und Ihre Kunden vor den finanziellen Folgen eines Schadens zu schützen. Zum Beispiel bei einem Gewässer- oder Vermögensschaden. Natürlich möchten Sie, dass die Immobilien Ihrer Kunden
im Schadensfall bestmöglich abgesichert sind. Damit Ihre Kunden im Fall der Fälle nicht mit den Kosten des Schadens allein sind, haben wir im Hausverwalterkonzept die wichtigsten
Absicherungsmöglichkeiten für Eigentümer zusammen gestellt. Mit vielen Vorteilen für Ihre Kunden und für Sie.

Wohngebäude- und Glasversicherung

Bei einem Haus sind es oft die Details, die es zu etwas ganz Besonderem machen. Beim Versicherungsschutz ist es genau so. Welche Hilfe wünschen Sie sich im Schadens fall?
Schließlich geht es dabei nicht um die Versicherung von irgend einem Objekt – sondern einer von Ihnen verwalteten Immobilie.
Mit der Wohngebäudeversicherung können Sie deshalb den passenden Schutz für die Ihnen anvertrauten Gebäude zusammenstellen.

Haus – und Grundbesitzer – Haftpflichtversicherung

Als Besitzer einer Immobilie unter liegen Sie der Gefährdungshaftung. Das bedeutet, der Besitzer haftet da für, dass er ein Haus oder Grundstück besitzt, von dem Gefahr für andere ausgehen kann.
Gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft sorgen Sie für die Sicherheit rund um das Gebäude. Passiert zum Beispiel Mietern, Besuchern oder Passanten den noch etwas auf dem Grund und Boden der
verwalteten Immobilie, müssen die Eigentümer da für grundsätzlich gerade stehen. Eine Haus- und
Grundbesitzer – Haftpflichtversicherung ist für Eigentümergemeinschaften daher unverzichtbar.

Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung

Bei einem Schaden um oder am Haus haften Hausverwalter in vielen Fällen mit ihrem eigenen Vermögen. Nur ein kleiner Tippfehler und schon hat sich ein Zahlendreher eingeschlichen.
Mit möglicherweise großen Auswirkungen. Bei Ihrer anspruchsvollen Tätig keit als Immobilienverwalter kann
auch bei aller Sorgfalt ein Fehler passieren. Ganz gleich, ob Sie Mietverträge vermitteln, Nebenkosten
abrechnen oder Wartungsaufträge für die Heizung vergeben. Für mögliche Folgen müssen Sie dann
gerade stehen.

Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter ab dem 1.3.2019

Seit dem 1.3.2019 ist für Verwalter von Wohnimmobilien (Eigentums – und Mietverwaltung) die Ver –
mögensschaden – Haftpflicht eine Pflichtversicherung. Die Mindestversicherungssumme für Vermögensschäden beträgt 500.000 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Welche Tätigkeiten unterliegen der Versicherungs pflicht?
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Mietverwaltung über Wohnräume für Dritte im Sinne des § 549 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ver­si­chert soll­ten u.a. fol­gen­de Haft­pflicht­an­sprü­che sein:

Als verfassungsmäßig berufener Vertreter (Organhaftung nach § 31 BGB)
Bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme mit Verwaltungsrat
Bei Auferlegung von Prozesskosten nach § 49 WEG
Bei fehlerhaftem Mietinkasso
Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung von Versicherungsverträgen (kein Versicherungsschluss)
Bei Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen einschließlich der Mitversicherung von Schmerzensgeldansprüchen
Bei Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen und berufsständischen Verhaltensvorschriften
Abwehrschutz bei Vorsatzvorwurf oder Vorwurf wissentlicher Pflichtverletzung
Wegen Sach-/Vermögenschäden an Akten und aus der Nutzung des Internets

Wei­te­re Ein­schluss­mög­lich­kei­ten kön­nen in Ab­hän­gig­keit Ih­rer Dienst­leis­tun­gen not­wen­dig und sinn­voll sein. Las­sen Sie sich von uns be­ra­ten.

RECHTS­SCHUTZ FÜR WOH­NUNGS­EI­GEN­TÜ­MER­GE­MEIN­SCHAF­TEN

Für Ihr Un­ter­neh­men wol­len Sie nur das Bes­te. Als Haus­ver­wal­ter ha­ben Sie je­den Tag mit den un­ter­schied­lichs­ten Men­schen zu tun: Dienst­leis­tern, Mie­tern, Be­hör­den oder An­ge­stell­ten. Klar, dass es als An­sprech­part­ner für alle auch mal zu Aus­ein­an­der­set­zun­gen kommt:

Der beauftragte Handwerker hat nach zwei Tagen die Arbeit einfach liegen lassen und will trotzdem bezahlt werden?
Der ehemalige Mitarbeiter wehrt sich gegen die gerechtfertigte Kündigung?
Ein Miteigentümer zahlt das Hausgeld nicht?
Der beauftragte Schneeräumdienst erfüllt seine Aufgabe nicht wie im Vertrag vereinbart?
Oder es gibt Streit mit dem von der Eigentümergemeinschaft angestellten Hausmeister, weil dieser Arbeitsgeräte beschädigt hat und wiederholt nicht zur Arbeit erschienen ist?

Zu ei­nem Rechts­streit kommt es manch­mal schnel­ler, als man denkt.

Cy­ber-Ver­si­che­rung

Als Un­ter­neh­mer ar­bei­ten Sie selbst­ver­ständ­lich mit ak­tu­el­len Be­triebs­sys­te­men und ei­nem gu­ten Netz­werk. Auf­trä­ge, Kun­den­da­ten und sämt­li­che In­for­ma­tio­nen sind in Ih­rem IT-Sys­tem ge­spei­chert und für Sie je­der­zeit ab­ruf­bar. Doch was, wenn plötz­lich ein Vi­rus Ihr IT-Sys­tem lahm­legt? Oder Sie sind Op­fer ei­nes Phis­hing-An­griffs ge­wor­den: Und nun bu­chen Un­be­kann­te un­be­rech­tigt Geld vom Fir­men­kon­to ab. Was, wenn Sie plötz­lich die Kon­trol­le über Ihr ei­ge­nes Un­ter­neh­men ver­lie­ren? Die Fol­gen sind oft schwer­wie­gend. Im schlimms­ten Fall kön­nen sie die Exis­tenz ei­nes Un­ter­neh­mens.

Der Cy­ber-Ver­si­che­rungs­schutz soll­te um­fas­sen:

 Dritt­schä­den:
Zum Bei­spiel An­sprü­che Drit­ter nach ei­ner Ver­let­zung des Da­ten­schut­zes, der Da­ten­ver­trau­lich­keit oder der IT-Si­cher­heit. Dies gilt nicht nur für Ver­mö­gens­schä­den, son­dern auch für Per­so­nen- und Sach­schä­den. 

 Ei­gen­schä­den:
Zum Bei­spiel Kos­ten für die Wie­der­her­stel­lung von Da­ten und Pro­gram­men, Ver­mö­gens­schä­den durch Com­pu­ter­be­trug oder Er­trags­aus­fall durch Be­triebs­un­ter­bre­chung. 

 Ser­vice­leis­tun­gen:
Ob IT-Dienst­leis­tun­gen, an­walt­li­che te­le­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung, PR-Re­pu­ta­ti­ons­maß­nah­men oder Kri­sen­ma­nage­ment

Wir ste­hen Ih­nen nach ei­nem Cy­ber-An­griff mit um­fang­rei­chen Ser­vice­leis­tun­gen zur Sei­te, da­mit schnell wie­der die Ar­beit im Vor­der­grund steht.

Mehr zu Cyber-Versicherung

SCHADENSBEISPIELE

Vermögensschaden

Rai­ner B. rech­net für das Haus in der Ma­xi­mi­li­an­stra­ße die Ne­ben­kos­ten ab. Er ver­säumt, die Rech­nun­gen über fäl­li­ge Nach­zah­lun­gen an die Mie­ter zu schi­cken. Erst als die An­sprü­che der Nach­zah­lun­gen ver­jäh­ren, fällt der Feh­ler auf. Dem Ei­gen­tü­mer ent­steht ein fi­nan­zi­el­ler Ver­lust. Er ver­langt Scha­dens­er­satz in Höhe von 13.865 Euro von sei­ner Im­mo­bi­li­en­ver­wal­tung. Die Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt den Scha­den in vol­ler Höhe.

Gewerbe- Haftpflichtschaden

Auf dem Park­platz der Im­mo­bi­li­en­ver­wal­tung von Man­fred S. fällt ei­nes Abends un­be­merkt die Be­leuch­tung aus. Der Mit­ar­bei­ter ei­nes Dienst­leis­ters ver­lässt erst spät das Büro und stol­pert in der Dun­kel­heit. Er stürzt un­glück­lich auf den Asphalt und zieht sich ei­nen kom­pli­zier­ten Bruch des Hand­ge­lenks zu. Da Man­fred S. auf­grund der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht für die Si­cher­heit auf sei­nem Un­ter­neh­mens­grund­stück ver­ant­wort­lich ist, for­dert der Dienst­leis­ter Scha­dens­er­satz. Die Ge­wer­be-Haft­pflicht­ver­si­che­rung prüft die An­sprü­che des Hand­wer­kers. Und über­nimmt die ent­stan­de­nen Kos­ten voll­stän­dig.

Schäden durch Computerviren

Anna T. öff­net den An­hang ei­ner E-Mail. Da­durch dringt ein Schad­pro­gramm in die IT-Sys­te­me ih­res Haus­ver­wal­tungs­un­ter­neh­mens ein und löscht Da­tei­en in der Buch­hand­lung. Das Schad­pro­gramm muss iden­ti­fi­ziert, die IT-Sys­te­me be­rei­nigt und die ge­lösch­ten Da­ten auf­wen­dig wie­der­her­ge­stellt wer­den. Zu­sätz­lich müs­sen Mit­ar­bei­ter, die seit dem letz­ten Back­up ein­ge­ge­be­ne Da­ten ma­nu­ell nach­pfle­gen. Die Cy­ber-Ver­si­che­rung über­nimmt die an­fal­len­den Kos­ten für die not­wen­di­gen Ar­bei­ten des IT-Dienst­leis­ters. Und auch die in­ter­nen Kos­ten für den Mehr­auf­wand der ei­ge­nen Mit­ar­bei­ter.

Kostenrisiko Rechtsfall Hausverwalter

Ein ehe­ma­li­ger Mit­ar­bei­ter von Haus­ver­wal­te­rin Kath­rin W. klagt, weil er sei­ne Kün­di­gung für un­ge­recht­fer­tigt hält. Ob­wohl sie ihn zu­vor mehr­mals kor­rekt we­gen be­ruf­li­chen Fehl­ver­hal­tens ab­ge­mahnt hat. Mit dem Recht­schutz für Selbst­stän­di­ge braucht Kath­rin W. sich kei­ne Sor­gen um die Kos­ten des Rechts­streits in Höhe von 4.900 Euro zu ma­chen. Der Leis­tungs­ser­vice hilft ihr wei­ter und emp­fiehlt ei­nen ge­eig­ne­ten An­walt. So kann sich Kath­rin W. schnell wie­der um ihre Kun­den küm­mern.

 

Angebotsanfrage

Kontakt