Betriebliche Unfallversicherung
Weltweiter Schutz für die Gesundheit der Mitarbeiter
Beschäftigte können jederzeit einen Unfall am Arbeitsplatz oder auf Dienstreisen erleiden. Dieses allgegenwärtige Gesundheitsrisiko deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab. Der Deckungsschutz
greift aber nur, wenn sich der Unfall bei der Erwerbstätigkeit auf dem Betriebsgelände oder auf dem Weg von bzw. zur Arbeitsstelle ereignet. Die Folge sind Abgrenzungsprobleme besonders bei Arbeits –
fahrten und Dienstreisen. Gerichtsprozesse sind daher keine Seltenheit. Und Ärger mit den eigenen
Mitarbeitern ist dann vorprogrammiert.
Die körperlichen Beeinträchtigungen in folge eines Unfalls sind oft groß. Schon deshalb sollte der Betroffenefinanziell ausreichend versorgt sein. Allein durch die Leistungen der Berufsgenossenschaften
ist dies nicht möglich. Die Unfallkassen zahlen erst eine Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Die Höhe der Leistung ist auf maximal zwei Drittel des letzten Jahresverdienstes begrenzt.
Voraussetzungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten einer betrieblichen Unfallversicherung:
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