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D&O-Versicherung

D&O-Versicherung

Der Begriff D&O-Versicherung kommt aus dem angloamerikanischen Bereich und steht für Director’s and Officer Liability Insurance, also einer Haftpflichtversicherung für „Manager“.

Im deutschen Rechtssystem haften Organmitglieder von Gesellschaften und Vereinen (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte…) für falsch getroffene Entscheidungen mit ihrem gesamten privaten Vermögen.

Die Haftungsansprüche werden von Dritten (nach deutschem oder sogar ausländischem Recht) oder vom eigenen Unternehmen geltend gemacht. Die Schadensummen sind häufig existenzbedrohend. Eine strengere Gesetzgebung und Rechtsprechung, die wachsende Bedeutung des „Shareholder Value“ sowie eine steigende Sensibilität der Öffentlichkeit und der Medien tun ein weiteres dazu, dass Manager zunehmend persönlich für – vermeintliche – „Fehlleistungen“ haftbar gemacht werden.

Um Ihre Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte und andere leitende Angestellte, die wie Un-ternehmensorgane haften, vor den Folgen eventueller rechtlicher Auseinandersetzungen zu schüt-zen, bieten wir Ihnen mit unseren D&O-Versicherungskonzepten eine Lösung.

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