Cyber Versicherung
Cyber-Versicherung
Das leistet eine Cyberversicherung
Eine Cyberversicherung mindert die finanziellen Folgen eines Hackerangriffs.
Sie bietet aber auch Serviceleistungen für Unternehmen in der Prävention und im Notfall.
Kundenadressen, Produktionsabläufe, personenbezogene Daten oder sensible Krankenakten: es stehen immer wichtige und wertvolle Daten, die für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sind, dahinter.
Je abhängiger die Betriebe von der Technik sind, desto gravierender können die Folgen eines Hackerangriffs sein. Legt ein Virus die IT für längere Zeit lahm, steht im schlimmsten Fall die Existenz der Firma auf dem Spiel.
Das gilt für den Arzt genauso wie für den Hausverwalter, den Verein oder das Industrieunternehmen.
Eine Cyberversicherung bewahrt Unternehmen vor diesem Schicksal. Sie zahlt eine vereinbarte Entschädigung, wenn eine Attacke den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise zum Erliegen bringt. Sie ist aber mehr als eine reine Schadenversicherung: Weil nach einem Angriff jede Minute zählt, um die Auswirkungen zu begrenzen, und weil auch die Rechte von Dritten berührt sein können, bietet eine Cyberpolice zugleich wichtige Serviceleistungen.
Wir entwickeln für Sie gerne ein Versicherungskonzept, das sich an Ihrem tatsächlichem Bedarf orientiert.
Eine Cyberversicherung sollte folgende Leistungen beinhalten:
Voraussetzungen für eine Cyberversicherung
Damit ein Betrieb eine Cyberversicherung abschließen kann, muss seine IT ein Mindestmaß an Schutz aufweisen.
Z.B.
• Installation eines Virenschutzes
• Schutz der Unternehmensdaten durch individualisierte Zugänge
• Regelmäßige Datensicherung
Wie funktioniert die Cyberversicherung?
Eckpunkte der unverbindlichen Musterbedingungen des GDV
Zielgruppe
Die unverbindlichen Musterbedingungen der Cyberversicherung wurden für Freiberufler sowie kleine und mittelständige Unternehmen bis 50 Mio. Euro Umsatz entwickelt.
Risikoeinschätzung
Mit einem vom GDV entwickelten Fragebogen können Versicherer das individuelle Risiko eines Kun-den einschätzen.
Die Cyberversicherung deckt…
Eigenschäden
- Wirtschaftliche Schäden durch Betriebsunterbrechung
- Zahlung eines Tagessatzes
- Kosten der Datenwiederherstellung und System-Rekonstruktion
- Übernahme der Kosten
Drittschäden
Schadenersatzforderungen von Kunden wegen Datenmissbrauch und/oder Lieferverzug.
Entschädigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Forderungen.
Service-Leistungen
IT-Forensik-Experten zur Analyse, Beweissicherung und Schadenbegrenzung.
Anwälte für IT- und Datenschutzrecht zur Erfüllung der Informationspflichten.
PR-Spezialisten für Krisenkommunikation zur Eindämmung des Imageschadens.
Jeweils Übernahme von Service & Kosten.
D&O-Versicherung
Der Begriff D&O-Versicherung kommt aus dem angloamerikanischen Bereich und steht für Director’s and Officer Liability Insurance, also einer Haftpflichtversicherung für „Manager“.
Im deutschen Rechtssystem haften Organmitglieder von Gesellschaften und Vereinen (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte…) für falsch getroffene Entscheidungen mit ihrem gesamten privaten Vermögen.
Die Haftungsansprüche werden von Dritten (nach deutschem oder sogar ausländischem Recht) oder vom eigenen Unternehmen geltend gemacht. Die Schadensummen sind häufig existenzbedrohend. Eine strengere Gesetzgebung und Rechtsprechung, die wachsende Bedeutung des „Shareholder Va-lue“ sowie eine steigende Sensibilität der Öffentlichkeit und der Medien tun ein weiteres dazu, dass Manager zunehmend persönlich für – vermeintliche – „Fehlleistungen“ haftbar gemacht werden.
Um Ihre Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte und andere leitende Angestellte, die wie Un-ternehmensorgane haften, vor den Folgen eventueller rechtlicher Auseinandersetzungen zu schüt-zen, bieten wir Ihnen mit unseren D&O-Versicherungskonzepten eine Lösung.
Broschüre
Vertrauensschadenversicherung
Schutz vor Veruntreuung
Wussten Sie schon, dass für deutsche Unternehmen jedes Jahr Schäden in Höhe von ca. 53 Milliar-den Euro entstehen, die durch eigene Mitarbeiter verursacht wurden? Aber keine Sorge: Sie kön-nen sich mit einer Vertrauensschadenversicherung dagegen absichern.
Vertrauen beschädigt – Betrag entschädigt
Niemand wünscht es sich, aber es kommt leider immer wieder vor: Betrug in den eigenen Reihen. Eine sehr häufige Variante ist dabei der Verkauf von Waren auf eigene Rechnung an einen Kompli-zen. Wichtig ist, dass das Ganze von Ihnen nach der Aufdeckung zur Anzeige gebracht wird. Denn jetzt käme die hoffentlich abgeschlossene Vertrauensschadenversicherung ins Spiel, die Ihnen den entstandenen Vermögensschaden ersetzt.
Umfassender Versicherungsschutz
Was genau ist versichert? Eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) schützt Unternehmen vor Ver-mögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrau-enspersonen des Unternehmens begangen werden.
Der Versicherungsumfang sollte Schäden aus Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage oder andere vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichten, umfassen. Ersetzt werden in der Regel sowohl Schäden, die dem Unternehmen selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten zugefügt werden
Aber auch von „außen“ drohen Gefahren. Wie Sie sicher wissen, wird gerade der Schutz gegen Cyber-crime und Datenmissbrauch durch Dritte für Unternehmen immer wichtiger. Auch gegen solche Schäden können Sie sich versichern.
Ebenso können Schäden, die durch für Ihr Unternehmen tätige dritte Personen wie z.B. Rechtsanwäl-te, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer etc. verursacht werden, mitversichert werden.
Vorsicht vor falschen Vorgesetzten Sie sabotieren, stehlen und erpressen: Wirtschaftskriminelle nutzen die fortschreitende Digitalisierung immer stärker aus — zum Schaden deutscher Unternehmen. Allein mit der sogenannten Fake-President-Masche erbeuteten Täter in den letzten zwei Jahren mehr als 150 Millionen Euro, wie aus Daten der Vertrauensschadenversicherung hervorgeht. Bei dieser Methode geben sich die Täter als Vorgesetzte aus und leiten Geldströme auf eigene Konten um. 2013 registrierte das Bundeskriminalamt nur vier solcher Fälle, 2016 mehr als 300. Die Betrüger nehmen über elektronische Kommunikation auch die Identitäten von Kunden oder Lieferanten an. So geben sie sich etwa als Transportfirmen aus und stehlen ganze Lkw-Ladungen. „Unternehmen, die an der IT-Sicherheit sparen, gefährden ihre Existenz“, warnt GDV-Präsident Wolfgang Weiler. Quelle: Nachrichten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), 01.06.2018